Die nachstehenden Rahmenbedingungen bilden einen Vertragsbestandteil einer jeden Spielgruppenanmeldung und gelten als verbindlich.
Anmeldung:
Die Einteilungen werden nach Posteingang festgelegt. Ihre Anmeldung bezieht sich auf ein ganzes Schuljahr und ist verbindlich.
Durchführung:
Die Angebote können nur durchgeführt werden, wenn sich genug Kinder für das jeweilige Angebot anmelden.
Zahlungsbedingungen:
Der Jahresbeitrag ist Ende Juli und Ende Dezember fällig.
In besonderen Situationen kann eine Ratenzahlung vorgenommen werden. Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Bitte nach Möglichkeit keine Posteinzahlungen. Der Betrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, das heisst, bezahlt wird der für ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz. Bei Rückzug der Anmeldung vor Beginn, wird ein Unkostenbeitrag von CHF100.- erhoben.
Rückerstattungen / Kündigung
Der 1. Monat gilt als Probezeit. In dieser Zeit kann der Vertag von beiden Seiten aufgelöst werden. Ein Unkostenbeitrag von CHF 50.- wir verrechnet, der Rest zurückerstattet.
Erfolgt ein Austritt während des Spielgruppenjahres auf eigenen Wunsch oder auch bei Nicht-Anwesenheit des Kindes, ist trotzdem der ganze Jahresbeitrag geschuldet.
Sollte ein weiterer Besuch der Spielgruppe nicht möglich sein (nur bei Wohnortwechsel, längerer Krankheit/Unfall des Kindes), ist eine Rückerstattung möglich.
Erfolgt der Wegzug während des ersten Halbjahres (-31. Januar.) ist der halbe Elternbeitrag geschuldet, erfolgt der Austritt während des zweiten Halbjahres ist der ganze Elternbeitrag geschuldet.
Krankheit/ Ausfall
Bei Unfall oder Krankheit einer Spielgruppenleiterin, werden die Eltern baldmöglichst informiert. Die Spielgruppenleiterin ist bemüht eine Stellvertretung zu organisieren. Ist dies nicht möglich, bleibt die Spielgruppe geschlossen. Die ausgefallenen Stunden können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
Muss die Spielgruppe aus Gründen, die nicht von der Spielgruppe verschuldet wurden, geschlossen bleiben, z.B aus behördlich angeordneten Gründen, ist die Spielgruppe nicht verpflichtet eine anteilsmässige Rückerstattung zu leisten.
Die Spielgruppenleiterin ist frühzeitig über Ferien und andere Absenzen des Kindes zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags und die Stunden können nicht nachgeholt werden.
Feiertage/Ferien
Feiertage und Ferien werden wie in der Schule Beromünster gehandhabt.
Das Spielgruppenjahr beginnt eine Woche nach Schulstart und endet zwei Wochen vor den Schul-Sommerferien.
Übertritts Gespräch
Sie sind damit einverstanden, dass die Leiterin sich mit der Basisstufen Lehrperson austauschen kann.
Ansonsten sind die Mitarbeiterinnen verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Eltern vertraulich zu behandeln. An die Schweigepflicht bleibt sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden.
Versicherung
Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern.
Trägerschaft
Die Spielgruppe Beromünster ist ein Verein.
Änderung der Rahmenbedingungen
Der Verein behält sich jederzeit Änderungen der Rahmenbedingungen vor.
Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung, bestätigen Sie die Rahmenbedingungen gelesen zu haben, und dass sie mit den enthaltenen Punkten einverstanden sind.
Spielgruppe Zwerbuhüüsli Beromünster Januar 23