AGB’s / Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen (gültig ab November 22)

Die nachstehenden Rahmenbedingungen bilden einen Vertragsbestandteil einer jeden Spielgruppenanmeldung und gelten als verbindlich.

Anmeldung:

Die Einteilungen werden nach Posteingang festgelegt. Ihre Anmeldung bezieht sich auf ein ganzes Schuljahr und ist verbindlich.

Durchführung:

Die Angebote können nur durchgeführt werden, wenn sich genug Kinder für das jeweilige Angebot anmelden. Melden sich weniger an, wird das Angebot nicht durchgeführt.

Zahlungsbedingungen:

Der Jahresbeitrag ist Ende August fällig.

In besonderen Situationen kann eine Ratenzahlung vorgenommen werden. Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Bitte nach Möglichkeit keine Posteinzahlungen. Der Betrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, das heisst, bezahlt wird der für ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.

Rückerstattungen:

Bei nicht besuchten Spielgruppentagen und bei frühzeitigem Verlassen der angemeldeten Spielgruppendauer, gibt es keine Rückerstattung.

Ausnahme:

  • Wegzug
  • Unfall: Wenn ein Kind durch Unfall fehlt: Falls es die Eltern wünschen, werden wir ab dem ersten Tag das Geld zurückvergüten.

Ansonsten gilt:

Ein Austritt ist grundsätzlich nur möglich bei Wegzug. Erfolgt der Wegzug während des ersten Halbjahres (-31. Dez.) ist der halbe Elternbeitrag geschuldet, erfolgt der Austritt während des zweiten Halbjahres ist der ganze Elternbeitrag geschuldet.

Krankheit / Ausfall

Bei Unfall oder Krankheit einer Spielgruppenleiterin, werden die Eltern baldmöglichst informiert. Die Spielgruppenleiterin ist bemüht eine Stellvertretung zu organisieren. Ist dies nicht möglich, bleibt die Spielgruppe geschlossen. Die ausgefallenen Stunden können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Muss die Spielgruppe aus Gründen, die nicht von der Spielgruppe verschuldet wurden, geschlossen bleiben, z.B aus behördlich angeordneten Gründen, ist die Spielgruppe nicht verpflichtet eine anteilsmässige Rückerstattung zu leisten.

Die Spielgruppenleiterin ist frühzeitig über Ferien und andere Absenzen des Kindes zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags und die Stunden können nicht nachgeholt werden.

Feiertage/Ferien

Feiertage und Ferien werden wie in der Schule Beromünster gehandhabt.

Das Spielgruppenjahr beginnt eine Woche nach Schulstart und endet zwei Wochen vor den Schul-Sommerferien.

Schnuppern:

Schnuppern ist nach Absprache jederzeit möglich.

Übertritts Gespräch

Sie sind damit einverstanden, dass die Leiterin sich mit der Basisstufen Lehrperson austauschen kann.

Ansonsten sind die Mitarbeiterinnen verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Eltern vertraulich zu behandeln. An die Schweigepflicht bleibt sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden.

Versicherung

Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern.

Krankheit

Es dürfen nur gesunde Kinder in die Spielgruppe gebracht werde. Allergien und/oder Krankheiten sind uns schriftlich mitzuteilen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt. Die Spielgruppenleiterin hat das Recht kranke Kinder nicht anzunehmen. Erkrankt ein Kind während des Spielgruppenunterrichts, müssen die Eltern ihr Kind innerhalb einer Stunde abholen, sofern sie von der Spielgruppenleiterin kontaktiert wurden.

Trägerschaft

Die Spielgruppe Beromünster ist ein Verein.

Änderung der Rahmenbedingungen

Der Verein behält sich jederzeit Änderungen der Rahmenbedingungen vor.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung, bestätigen Sie die Eintrittsbedingungen gelesen zu haben, und dass sie mit den enthaltenen Punkten einverstanden sind.

Spielgruppe Zwerbuhüüsli Beromünster